Das Postulat hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten und kann von der höheren Oberin nach Anhörung ihres Rates bei Bedarf verlängert werden, darf aber zwei Jahre nicht überschreiten.
Das Postulat hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten und kann von der höheren Oberin nach Anhörung ihres Rates bei Bedarf verlängert werden, darf aber zwei Jahre nicht überschreiten.