Bevor man eine Aspirantin in das Postulat aufnimmt, muss ihr Gesundheitszustand geprüft werden sowie ob sie über die dem Alter angemessene Reife, die charakterliche Eignung, die Kontaktfähigkeit und die Festigkeit in christlicher Lehre und Praxis verfügt und ob ihr Streben nach dem klösterlichen Leben, welches stets das Angesicht Gottes sucht, mit aufrichtiger Absicht erfolgt.