Das Noviziat in den Nonnenklöstern hat eine Dauer von zwei Jahren, von denen das zweite das kanonische Jahr ist; im Hinblick auf Abwesenheiten ist dem zu folgen, was in Can. 648 CIC festgelegt ist.
Das Noviziat in den Nonnenklöstern hat eine Dauer von zwei Jahren, von denen das zweite das kanonische Jahr ist; im Hinblick auf Abwesenheiten ist dem zu folgen, was in Can. 648 CIC festgelegt ist.